AGB & Widerrufsbelehrung
Michael Grünewald Styling
Masterstand September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Stylingdienstleistungen zwischen Michael Grünewald Styling, Inhaber Michael Grünewald, und der jeweiligen Auftraggeberin.
Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Braut- und Probestylings, Gäste- und Eventstylings sowie weitere vereinbarte Hair-&-Make-up-Leistungen.
Soweit über die Auftraggeberin Stylingdienstleistungen für weitere Personen, insbesondere Brautmütter, Trauzeuginnen oder andere Gäste, gebucht werden, bleibt ausschließlich die Auftraggeberin Vertragspartnerin von Michael Grünewald Styling. Die Abrechnung sämtlicher von ihr gebuchter Leistungen erfolgt gegenüber der Auftraggeberin. Eine etwaige interne Kostenaufteilung zwischen der Auftraggeberin und den gestylten Gästen berührt das Vertragsverhältnis mit Michael Grünewald Styling nicht.
§ 2 Anfrage, Vertragsschluss und Terminreservierung
Anfragen für Brautstylings erfolgen über das hierfür vorgesehene Anfrageformular auf der Website von Michael Grünewald Styling. Anfragen, die zunächst über andere Kommunikationswege, insbesondere über WhatsApp oder Social Media, eingehen, werden zur weiteren Bearbeitung auf das Anfrageformular verwiesen.
Im Rahmen des Anfrageformulars werden der Interessentin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Michael Grünewald Styling zugänglich gemacht. Vor dem Absenden der Anfrage bestätigt die Interessentin, dass sie diese zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält die Interessentin die zum Zeitpunkt der Anfrage geltenden Informationen über Leistungen und Preise.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin die Buchung nach Erhalt der Leistungs- und Preisinformation mündlich oder in Textform, insbesondere per WhatsApp oder E-Mail, verbindlich erklärt und Michael Grünewald Styling die Buchung bestätigt.
Mit Zustandekommen des Vertrages wird der vereinbarte Hochzeitstermin verbindlich für die Auftraggeberin reserviert.
Eine über das Anfrageformular übermittelte Anfrage allein begründet noch keinen Anspruch auf Reservierung eines Termins.
Geht für einen noch nicht verbindlich gebuchten Hochzeitstermin eine weitere Anfrage ein, informiert Michael Grünewald Styling die zuerst anfragende Interessentin hierüber und räumt ihr die Möglichkeit ein, sich innerhalb einer mitgeteilten Frist für eine verbindliche Buchung zu entscheiden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine verbindliche Buchung, kann der Termin anderweitig vergeben werden.
Die AGB werden der Auftraggeberin vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und gelten mit ihrer Zustimmung als Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungs- und Preisinformation sowie den individuell zwischen der Auftraggeberin und Michael Grünewald Styling getroffenen Vereinbarungen.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere Gästestylings, können nach Verfügbarkeit ergänzt werden.
Eine nachträgliche Änderung oder Reduzierung bereits verbindlich vereinbarter Leistungen ist nach Absprache mit Michael Grünewald Styling möglich. Die Regelung zur Reduzierung von Gästestylings gemäß § 7 bleibt hiervon unberührt.
Michael Grünewald Styling erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich und nach fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung der beim Probestyling abgestimmten Wünsche und der individuellen Voraussetzungen der Auftraggeberin.
§ 4 Probestyling
Die Durchführung eines Probestylings ist Voraussetzung für das Brautstyling am Hochzeitstag und Bestandteil der Buchung des Brautstylings.
Das Probestyling ist eine eigenständige und gesondert zu vergütende Leistung.
Es findet grundsätzlich an der von Michael Grünewald Styling mitgeteilten Studioadresse statt.
Beim Probestyling werden insbesondere der gewünschte Hair-&-Make-up-Look, individuelle Wünsche und die für den Hochzeitstag vorgesehene Umsetzung abgestimmt.
Nimmt die Auftraggeberin das erforderliche Probestyling nicht wahr oder wirkt sie trotz Aufforderung nicht an dessen Terminierung mit, ist Michael Grünewald Styling berechtigt, vom weiteren Auftrag zurückzutreten. Sofern es der zeitliche Abstand zum Hochzeitstermin zulässt, erhält die Auftraggeberin zuvor Gelegenheit, das Probestyling innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Ist eine Nachholung vor dem Hochzeitstermin aufgrund des zeitlichen Ablaufs nicht mehr möglich oder zumutbar, kann eine weitere Fristsetzung entfallen.
§ 5 Änderungen nach dem Probestyling
Änderungswünsche gegenüber dem beim Probestyling abgestimmten Look sind grundsätzlich möglich.
Kleinere Anpassungen können nach Absprache berücksichtigt werden, sofern sie im vereinbarten zeitlichen Rahmen, mit den vorhandenen beziehungsweise vereinbarten Materialien und unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen fachgerecht umgesetzt werden können.
Wünscht die Auftraggeberin nach dem Probestyling einen wesentlich anderen Hair-&-Make-up-Look, der eine erneute Abstimmung und Erprobung erforderlich macht, ist vor dem Hochzeitstermin ein weiteres Probestyling erforderlich. Dieses wird als zusätzliche Leistung gesondert vergütet.
Möchte die Auftraggeberin kein weiteres Probestyling durchführen, bietet Michael Grünewald Styling die Umsetzung des bereits beim Probestyling abgestimmten Looks am Hochzeitstag an. Möchte die Auftraggeberin weder ein weiteres Probestyling durchführen noch den bereits abgestimmten Look umsetzen lassen, kann das Brautstyling am Hochzeitstag nicht durchgeführt werden.
Ob eine gewünschte Änderung eine erneute Probe erforderlich macht, beurteilt Michael Grünewald Styling nach fachlichem Ermessen.
§ 6 Extensions, Schleier und Haarschmuck
Extensions werden von Michael Grünewald Styling nicht bereitgestellt.
Sollen kundeneigene Extensions in das Brautstyling integriert werden, müssen diese bereits beim Probestyling zur Verfügung stehen und dort in die Planung und Erprobung des Looks einbezogen werden.
Schleier, Haarschmuck sowie sonstige persönliche Accessoires, die in das Styling integriert werden sollen, sind von der Auftraggeberin selbst bereitzustellen.
Haarschmuck soll nach Möglichkeit bereits zum Probestyling mitgebracht und in die Abstimmung des Looks einbezogen werden. Accessoires, deren Integration eine besondere Befestigung oder vorherige Erprobung erfordert, insbesondere Tiaras oder vergleichbar aufwendigere Accessoires, müssen bereits beim Probestyling zur Verfügung stehen.
Ist der Schleier zum Zeitpunkt des Probestylings noch nicht verfügbar, informiert die Auftraggeberin Michael Grünewald Styling rechtzeitig über die für dessen Befestigung relevanten Eigenschaften.
Wurde ein Accessoire, das eine vorherige Erprobung erfordert, beim Probestyling nicht zur Verfügung gestellt, kann dessen Integration am Hochzeitstag nach fachlichem Ermessen erfolgen. Voraussetzung ist, dass eine fachgerechte und sichere Befestigung mit den vorhandenen beziehungsweise üblichen Materialien möglich ist. Eine erfolgreiche Integration und dauerhafte Haltbarkeit kann ohne vorherige Erprobung nicht zugesichert werden.
Die für das Styling üblichen Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, insbesondere Haarnadeln, Haargummis und Duttkissen, werden von Michael Grünewald Styling bereitgestellt.
§ 7 Gästestylings
Zusätzlich vereinbarte Gästestylings werden als Bestandteil des Auftrags der Braut durchgeführt und der Auftraggeberin gegenüber abgerechnet.
Die Anzahl der vereinbarten Gästestylings kann vor dem Hochzeitstermin kostenfrei reduziert werden.
Die Auftraggeberin ist dafür verantwortlich, dass die für das Styling vorgesehenen Personen zum abgestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Verspätet sich ein Gast, kann der Leistungsumfang entsprechend der noch zur Verfügung stehenden Zeit angepasst werden. Ist eine vereinbarte Leistung aufgrund einer erheblichen Verspätung nicht mehr durchführbar, ohne den weiteren Ablauf, insbesondere das Brautstyling, zu beeinträchtigen, kann die betreffende Leistung entfallen.
§ 8 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
Für die vereinbarten Leistungen gelten die bei Vertragsschluss mitgeteilten Preise.
Für erforderliche An- und Abfahrten werden Fahrtkosten in Höhe von 0,75 € je gefahrenem Kilometer für die Hin- und Rückfahrt ab Weiskirchen berechnet. Zusätzlich anfallende Parkkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Das Probestyling wird nach dessen Durchführung gesondert abgerechnet. Die am Hochzeitstag erbrachten Leistungen werden nach dem Hochzeitstermin in Rechnung gestellt. Nach diesen AGB geschuldete Ausfallersatzbeträge können nach Eintritt des jeweiligen Ausfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.
Rechnungsbeträge sind mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
Die Zahlung ist per Überweisung oder in bar möglich.
§ 9 Stornierung des gesamten Auftrags durch die Auftraggeberin
Storniert die Auftraggeberin den für den Hochzeitstag vereinbarten Auftrag vollständig, entfallen das vereinbarte Probestyling, das Brautstyling am Hochzeitstag sowie sämtliche über die Auftraggeberin gebuchten Gästestylings, soweit diese noch nicht erbracht wurden.
Erfolgt die Stornierung mehr als 90 Kalendertage vor dem Hochzeitstermin, wird für die noch nicht erbrachten Leistungen kein Ausfallersatz berechnet.
Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 90 Kalendertage vor dem Hochzeitstermin, kann Michael Grünewald Styling für das entfallende Probestyling sowie für das entfallende Brautstyling am Hochzeitstag jeweils einen pauschalierten Ausfallersatz in Höhe von 150 € berechnen. Für zusätzlich entfallende Gästestylings kann ein pauschalierter Ausfallersatz in Höhe von 50 € je gebuchter Einzelleistung berechnet werden. Bei einem vollständigen Gästestyling aus Hair & Make-up beträgt der Ausfallersatz maximal 100 €.
Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere ein bereits durchgeführtes Probestyling, werden nach den vereinbarten Preisen abgerechnet und nicht zusätzlich als Ausfall berücksichtigt.
Die kostenfreie Reduzierung einzelner Gästestylings gemäß § 7 bleibt hiervon unberührt, sofern der übrige Auftrag fortbesteht.
Der Auftraggeberin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Verschiebung des Hochzeitstermins
Eine einmalige Verschiebung des vereinbarten Hochzeitstermins ist kostenfrei möglich, sofern Michael Grünewald Styling am neu gewünschten Hochzeitstermin verfügbar ist. Die Verschiebung bedarf der Bestätigung durch Michael Grünewald Styling.
Ist Michael Grünewald Styling am neu gewünschten Hochzeitstermin nicht verfügbar, wird die gewünschte Terminverschiebung als Stornierung des bestehenden Auftrags durch die Auftraggeberin behandelt. In diesem Fall gelten die Regelungen gemäß § 9.
Für eine weitere Verschiebung besteht kein Anspruch auf eine erneute kostenfreie Terminänderung. Eine solche bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit Michael Grünewald Styling.
Wird der Hochzeitstermin in ein anderes Kalenderjahr verschoben, gelten für die am neuen Hochzeitstermin zu erbringenden Leistungen die für dieses Kalenderjahr geltenden Preise von Michael Grünewald Styling.
Wurde das Probestyling bereits durchgeführt und wird der Hochzeitstermin anschließend um mehr als sechs Monate verschoben, ist vor dem neuen Hochzeitstermin ein weiteres Probestyling erforderlich. Dieses wird als zusätzliche Leistung gesondert vergütet.
§ 11 Ausfall durch Michael Grünewald Styling
Kann Michael Grünewald Styling die vereinbarten Leistungen aufgrund von Krankheit, Unfall, eines Trauerfalls oder sonstiger von Michael Grünewald Styling nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht vollständig erbringen, werden die hiervon betroffenen, nicht erbrachten Leistungen nicht berechnet.
Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen, insbesondere ein bereits durchgeführtes Probestyling, bleiben hiervon unberührt und sind vollständig zu vergüten. Bereits hierfür geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
Eine Verpflichtung zur Stellung oder Vermittlung einer Ersatzstylistin besteht nicht. Beauftragt die Auftraggeberin im Falle eines von Michael Grünewald Styling nicht zu vertretenden Ausfalls selbstständig eine Ersatzstylistin, werden die hierdurch entstehenden Kosten oder Mehrkosten nicht von Michael Grünewald Styling übernommen.
§ 12 Mitwirkungspflichten und Voraussetzungen für das Styling
(1) Für ein bestmögliches Stylingergebnis wird empfohlen, die Haare am Vortag des Termins zu waschen und vollständig zu trocknen. Spülungen, Kuren oder vergleichbare Pflegeprodukte sollten nach Möglichkeit nur in den Längen und Spitzen beziehungsweise im unteren Drittel der Haare angewendet werden. Bei individuellen Haarbedürfnissen, insbesondere schnell fettendem Haar, kann hiervon abgewichen werden. Zum Beginn des Stylings müssen die Haare vollständig trocken sein.
(2) In den Tagen vor dem Styling wird empfohlen, auf neue oder ungewohnte Pflegeprodukte und kosmetische Behandlungen zu verzichten, um mögliche Hautirritationen oder Unverträglichkeiten zu vermeiden. Die gewohnte Hautpflege kann wie üblich fortgeführt werden. Ein sanftes Peeling am Vorabend kann durchgeführt werden, sofern die Haut daran gewöhnt ist und dieses erfahrungsgemäß gut verträgt.
(3) Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Beginn des Stylings auf ihr bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Empfindlichkeiten hinzuweisen, soweit diese für die verwendeten Kosmetik-, Styling- oder Pflegeprodukte relevant sein können. Nach vorheriger Absprache können geeignete eigene Produkte der Auftraggeberin verwendet werden.
(4) Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Beginn des Stylings auf ihr bekannte Besonderheiten oder Vorschädigungen von Haut und Haaren, insbesondere durch chemische Behandlungen, hinzuweisen, soweit diese für die Durchführung des Stylings relevant sein können.
(5) Die Auftraggeberin ist verpflichtet, Michael Grünewald Styling bei mitgebrachten Extensions, Schleiern, Haarschmuck oder sonstigen Accessoires vor Beginn des Stylings auf bekannte Vorschäden, besondere Empfindlichkeiten oder einen außergewöhnlich hohen Wert hinzuweisen, soweit dies für die Handhabung von Bedeutung sein kann.
§ 13 Haftung
(1) Michael Grünewald Styling haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für allergische Reaktionen, Unverträglichkeiten oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf Michael Grünewald Styling vor Beginn des Stylings nicht mitgeteilten bekannten Allergien, Unverträglichkeiten, Empfindlichkeiten oder relevanten Vorschädigungen von Haut oder Haaren beruhen, haftet Michael Grünewald Styling nur, soweit Michael Grünewald Styling hieran ein Verschulden trifft.
(4) Werden auf Wunsch der Auftraggeberin von ihr bereitgestellte Produkte, Extensions, Schleier, Haarschmuck, Accessoires oder sonstige Gegenstände verwendet, haftet Michael Grünewald Styling nicht für Schäden, die ausschließlich auf deren Beschaffenheit, Vorschädigung oder mangelnder Eignung beruhen, sofern dies für Michael Grünewald Styling nicht erkennbar war.
§ 14 Foto- und Nutzungsrechte
(1) Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, Michael Grünewald Styling Fotografien des Stylings oder des Hochzeitstages zur Verfügung zu stellen. Die Durchführung und Vergütung der vereinbarten Leistungen ist hiervon unabhängig.
(2) Übersendet die Auftraggeberin Michael Grünewald Styling nach Durchführung des Stylings freiwillig Fotografien, auf denen sie selbst abgebildet ist, zur Verwendung als Referenz- oder Bildmaterial, erklärt sie sich damit einverstanden, dass Michael Grünewald Styling diese Fotografien für die Darstellung und Bewerbung seiner Tätigkeit, insbesondere auf seiner Website sowie auf seinen geschäftlich genutzten Social-Media-Kanälen, veröffentlichen und hierfür verwenden darf.
(3) Sind auf den übersandten Fotografien neben der Auftraggeberin weitere Personen erkennbar abgebildet, dürfen diese Fotografien nur veröffentlicht werden, wenn auch die hierfür erforderlichen Einwilligungen der weiteren abgebildeten Personen vorliegen.
(4) Vor der Übersendung von Fotografien, die von einem Fotografen oder einer sonstigen dritten Person erstellt wurden, hat die Auftraggeberin sicherzustellen, dass die für die vorgesehene Nutzung erforderliche Zustimmung beziehungsweise Nutzungsberechtigung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Auf bestehende Vorgaben zur Urheberbenennung oder sonstige Nutzungsbedingungen ist Michael Grünewald Styling bei der Übersendung hinzuweisen.
(5) Die Auftraggeberin kann ihre Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotografien jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Zugang des Widerrufs wird Michael Grünewald Styling die betreffenden Fotografien innerhalb angemessener Frist aus den von Michael Grünewald Styling kontrollierten Online-Kanälen entfernen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung und Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Für die Vertragsbeziehung zwischen Michael Grünewald Styling und der Auftraggeberin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem die Auftraggeberin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Die Auftraggeberin hat das Recht, den geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist Michael Grünewald Styling, Michael Grünewald, Zuckerberg 25, 66709 Weiskirchen, Telefon: 0178 3482206, E-Mail: mail@mg-styling.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über den Entschluss zum Widerruf des Vertrages zu informieren.
Hierfür kann das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs erstattet Michael Grünewald Styling alle im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Michael Grünewald Styling eingegangen ist.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.
Hat die Auftraggeberin ausdrücklich verlangt, dass die vereinbarte Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Betrag für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.
Muster-Widerrufsformular
Zur Erklärung des Widerrufs kann das folgende Formular verwendet werden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
An:
Michael Grünewald StylingMichael Grünewald
Zuckerberg 25
66709 Weiskirchen
E-Mail: mail@mg-styling.de
Hiermit wird der abgeschlossene Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung widerrufen:
Vertrag geschlossen am:
Name der Auftraggeberin:
Anschrift der Auftraggeberin:
Unterschrift der Auftraggeberin (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: